Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab dem 01.06.2012

 

1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der Anastasis Bestattungen GmbH und dem Auftraggeber regeln die Geschäftsbeziehung, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich zwischen dem Auftraggeber und der GmbH vereinbart wurden. Abweichungen von den AGB`s müssen schriftlich vereinbart werden. Die AGB`s behalten auch für alle Folgeaufträge ihre Gültigkeit ohne das Anastasis Bestattungen GmbH erneut darauf hinweisen muss.

 

2) Der Sitz der Anastasis Bestattungen GmbH und das zuständige Amtsgericht ist Lüdenscheid. Der Gerichtstand ist der Sitz der Anastasis Bestattungen GmbH.

 

3) Der Auftraggeber verpflichte sich, die Gesamtkosten der Bestattung zu tragen. Der Auftraggeber erklärt, dass er davon in Kenntnis gesetzt ist, dass die durch den vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an den Abrechnungsservice BF Factoring GmbH, Rheinbachstraße 35, 26135 Odenburg abgetreten werden können. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Zahlungen mit schuldenbefreiender Wirkung ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Konto zu leisten sind. Die Anastasis Bestattungen GmbH gewährt ein 21tägiges Zahlungsziel. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o.Ä.) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sie rechtskräftig anderweitig festgestellt wurde. Die Anastasis Bestattung GmbH hat das Recht über den Auftraggeber eine Bonitätsabfrage zu stellen. Erst nach positiver Auskunft ist die GmbH an den Vertrag gebunden. Bei negativer Auskunft hat die GmbH das Recht den Vertrag abzulehnen. Das gilt auch für einen bereits abgeschlossenen Vertrag.

 

4) Der Auftraggeber ist verpflichtet der Anastasis Bestattungen GmbH gegenüber selbstständig kund zu geben, wenn er Sozialhilfeempfänger ist, Leistungen/Unterhalt vom Amt erhält, oder wenn er plant beim Sozialamt einen Kostenzuschuss zur Bestattung anzufragen. Die diesem Fall ist das Factoring bzw. der Ankauf von Rechnung von einem Factoring-Unternehmen sittenwidrig. Um Unklarheiten zu vermeiden bedarf der Hinweis der Schriftform.

 

5) Die Anastasis Bestattung GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenseratzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungshilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für unsere Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.

 

6) Mitfahren zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch sämtliche sonstigen Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.

 

7) Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

8) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung nicht von uns zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseren durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerb. Stattdessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme (abzüglich der Fremdgelder) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.

 

9) Die Regelungen unter Punkt 8 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass uns überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

10) Rügen wegen offensichtlicher Mängel können wir nur dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber sie uns binnen zwei Wochen seit der Versenkung des Sarges bzw. der Urne anzeigt.

 

11) Die Anastasis Bestattungen GmbH ist berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.

 

Lüdenscheid, 01.06.2012